Der Rang des Generalleutnant bezeichnet bei der Europäischen Garde den zweit-höchsten Flaggoffizier-Dienstgrad, der dem Rang des Generalmajors folgt.
Im Regelfall werden Generale mit diesem Rang als Kommandeure von Großverbänden eingesetzt, sofern sie nicht im Stab eine entsprechend wichtige Funktion ausüben.
Dem Rang des Generalmajors folgt der Rang des Generals.