Der Rang des Generalmajor bezeichnet bei der Europäischen Garde den zweit-niedrigsten Flaggoffizier-Dienstgrad, der dem Rang des Brigadegenerals folgt.
Dem Rang des Generalmajors folgt der Rang des Generalleutnants.
Der Rang des Generalmajor bezeichnet bei der Europäischen Garde den zweit-niedrigsten Flaggoffizier-Dienstgrad, der dem Rang des Brigadegenerals folgt.
Dem Rang des Generalmajors folgt der Rang des Generalleutnants.